Ausbildungs- und Gebührenordnung der HSG

 

1. Allgemeines

Die Handharmonika- und Spielgemeinschaft Oberboihingen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.
Der Verein versteht sich als Interessengemeinschaft von aktiven Akkordeonspielern, passiven Mitgliedern, Akkordeonschülern und deren Eltern mit dem Ziel, das Akkordeonspiel zu pflegen und Akkordeonunterricht zu einem vernünftigen Preis/Leistungsverhältnis anzubieten.

 

2. Mitgliedschaft
Jeder Schüler, der sich der HSG anschließt, wird automatisch Vereinsmitglied.

Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die freiwillige passive Mitgliedschaft eines Elternteils ist gewünscht aber nicht Pflicht. Mit der Mitgliedschaft eines Elternteils ist gewährleistet, dass jeder Schüler unter 16 Jahren einen stimmberechtigten Vertreter in die Hauptversammlung, bei der alle wichtigen Beschlüsse gefasst werden, entsenden kann. Für Schüler, deren Eltern eine Vereinsmitgliedschaft ablehnen, erhöhen sich die Unterrichtsgebühren um 1/12 des Mitgliedsbeitrags je 15 Min. wöchentlicher Unterricht pro Monat. Bei kürzeren Unterrichtszeiten (<15 Min.) wird als Mindestbetrag 1/12 des Mitgliedbeitrags pro Monat erhoben.

Der Mitgliedsbeitrag für passive und aktive Mitglieder beträgt € 33/Jahr.

 

3. An- und Abmeldung / Unterrichtswechsel

An- und Abmeldung bedürfen der Schriftform und werden rechtswirksam, sofern der Verein nicht widerspricht. Ein spezielles Anmeldeformular liegt bei.
Eine Abmeldung muss mindestens 6 Wochen vor Quartalsende bei der/m Jugendleiter/in, dem/r 1. oder 2. Vorsitzenden oder dem Kassier eingehen und wird dann zum Quartalsende wirksam.

Die passive Mitgliedschaft ist separat entsprechend der Satzung zu kündigen. Erfolgt eine Kündigung in dem der Anmeldung folgenden Quartal, bleibt die Mitgliedschaft in diesem Fall betragsfrei. Übersteigt die Mitgliedzeit zum Kündigungstermin 1/2 Jahr, werden Jahresbeträge des Kündigungsjahres zeitanteilig fällig.

 

Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühren bis zum Quartalsende.

Die erstmalige Inanspruchnahme von Unterricht ist jederzeit möglich. Die Gebühren werden zu n (in Anspruche genommenen Wochen)/4 des jeweiligen Monatssatzes berechnet.
Änderungen der Unterrichtszeit oder Lehrerwechsel sind nur monatlich möglich. Sie müssen schriftlich 6 Wochen vor Quartalsende bei der/m Jugendleiter/in, dem/r  1. oder 2. Vorsitzenden oder dem Kassiert eingehen und werden dann zum Quartalsende wirksam. Besteht ein besonderes Interesse, kann ein Wechsel mit Zustimmung des Vereins vorzeitig mit monatlicher Gebührenänderung erfolgen.

 
4. Gebühren / Unterrichtszeiten

Derzeit gilt bei der HSG folgende Gebührenfestsetzung:

 

a) Bei Musiklehrern jeweils wöchentlicher Einzelunterricht:

30 Minuten kosten € 53,00/Monat,

45 Minuten kosten € 79,00/Monat,

60 Minuten kosten € 106,00/Monat

 

b) Melodicaunterricht:

Gruppe mit 2 Schüler/innen 30 Min., € 24,00/Monat

Einzelunterricht 20 Min  35,00€/Monat

 

c) Ensemble- bzw. Orchesterproben werden vom Verein finanziert. Dafür kann vom Verein Mithilfe bei Veranstaltungen gefordert werden. Probewochenenden werden bezuschusst.

 

d) Bei Bedarf werden von der HSG bei Verfügbarkeit Akkordeon-Instrumente für 1 Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt (auch für Teilnehmer an der Akkordeon AG-Kirchrainschule). Danach beträgt die Leihgebühr für vereinseigene  Akkordeons: € 10,00/Monat.

 

Gebührenänderungen obliegen dem Ausschuss. Eine Gebührenerhöhung muss den Vertragsinhabern rechtzeitig (mind. 6 Wochen) vor dem Quartal des Inkrafttretens bekannt gegeben werden. Abgebucht wird jeweils monatlich zum 15. des Monats.


5. Unterrichtsversäumnis und Unterrichtsausfall

a) Versäumt ein Schüler den Unterricht, hat er keinen Anspruch auf die ausgefallene Stunde.


b) Die Stundensätze für die jeweilige Lehrkraft sind so kalkuliert, dass sämtliche Schulferien mitbezahlt werden. Im Krankheitsfall der Lehrkraft bei mehr als 2 Wochen/Jahr wird der Unterricht entweder nachgeholt, oder die Unterrichtsgebühren zurückerstattet.


6. Instrumente

Grundsätzlich muss der Schüler das für den Unterricht erforderliche Instrument besitzen. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können vereinseigene Instrumente gemietet werden. Näheres bestimmt der Mietvertrag.


7. Haftung

Eine Haftung des Vereins für Personen-, Sach- und Vermögensgegenstände irgendwelcher Art, die bei Teilnahme am Unterricht oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins eintreten, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit einer Lehrkraft oder eines anderen Mitarbeiters des Vereins zurückzuführen.


8. Kenntnisnahme

Die vorliegende Ausbildungs- und Gebührenordnung wird vom Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter zur Kenntnis genommen und per Unterschrift bei der Anmeldung anerkannt.

 

Fassung vom 01. Oktober 2022, HSG Oberboihingen